Tarifverträge Maler und Lackierer 2026: Lohn, Urlaub, Arbeitszeit
Tarifverträge maler und lackierer - Erfahren Sie alles über die Tarifverträge Maler und Lackierer für 2026. Lohn, Arbeitszeit, Urlaub und Pflichten verstehen, u
Die Tarifverträge für Maler und Lackierer sind im Grunde das Fundament für faire Arbeitsbedingungen in unserer Branche. Sie legen die verbindlichen Mindeststandards für Löhne, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche fest und werden zwischen der Gewerkschaft IG BAU und dem Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz ausgehandelt. Entscheidend dabei ist: Oft gelten sie für alle Betriebe – auch für die, die gar nicht im Verband sind.
Was Tarifverträge für Ihren Malerbetrieb wirklich bedeuten
Ein Tarifvertrag ist viel mehr als nur eine trockene Lohn- und Gehaltstabelle. Sehen Sie ihn am besten als die Straßenverkehrsordnung für das Malerhandwerk: Er schafft klare Spielregeln, die für alle gelten, und sichert so einen fairen Wettbewerb. Ohne diese gemeinsamen Regeln würde jeder nach Gutdünken agieren, was schnell zu Lohndumping und Chaos führen würde.
Ausgehandelt werden diese Verträge von den sogenannten Tarifpartnern. Auf der einen Seite steht die Gewerkschaft, die IG BAU, als Vertreterin der Arbeitnehmer. Auf der anderen Seite verhandeln die Arbeitgeberverbände im Namen der Betriebe.
Die Bedeutung der Allgemeinverbindlichkeit
Ein Begriff, an dem kein Betriebsinhaber vorbeikommt, ist die Allgemeinverbindlichkeit. Wird ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, ist er für alle Betriebe der Branche in seinem Geltungsbereich Gesetz. Das gilt völlig unabhängig davon, ob Sie Mitglied im Arbeitgeberverband sind oder nicht. Genau das schützt seriös geführte Unternehmen vor Konkurrenten, die mit Dumpinglöhnen den Markt kaputt machen.
Praxisbeispiel: Ein Malerbetrieb in München ist nicht Mitglied der Innung. Der Inhaber meint, er müsse sich daher nur an den gesetzlichen Mindestlohn halten. Bei einer Zollprüfung wird festgestellt, dass er seit zwei Jahren drei Gesellen deutlich unter dem allgemeinverbindlichen Tariflohn bezahlt hat. Die Folge: Er muss nicht nur ein hohes Bußgeld zahlen, sondern auch die gesamten Sozialversicherungsbeiträge auf die Lohndifferenz für die letzten zwei Jahre nachzahlen. Ein finanzielles Desaster, das durch Kenntnis der Allgemeinverbindlichkeit vermeidbar gewesen wäre.
Tarifbindung als strategischer Vorteil
Die Einhaltung der Tarifverträge nur als Kostenfaktor zu sehen, greift viel zu kurz. In Wahrheit ist sie ein mächtiges Instrument, um dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Ein Betrieb, der nach Tarif zahlt, sendet ein klares Signal: Hier herrschen Stabilität und Fairness.
Stellen wir uns das mal in der Praxis vor:
- Betrieb A (ohne Tarifbindung): Zahlt stur den gesetzlichen Mindestlohn und gewährt nur den gesetzlichen Minimalurlaub. Jeder gute Geselle wird sich schnell nach Alternativen umsehen und zur Konkurrenz abwandern, wo er bessere Konditionen bekommt.
- Betrieb B (tarifgebunden): Zahlt den deutlich höheren tariflichen Mindestlohn, bietet mehr Urlaubstage und obendrauf noch ein zusätzliches Urlaubsgeld. Dieser Betrieb macht sich als Arbeitgeber attraktiv und kann erfahrene Leute langfristig an sich binden.
Tarifliche Sicherheit ist damit ein starkes Argument im Kampf um die besten Köpfe. In den folgenden Abschnitten schauen wir uns die konkreten Zahlen zu Lohn, Arbeitszeit und Dokumentationspflichten ganz genau an. Wenn Sie schon jetzt überlegen, wie Sie Ihre Abläufe im Betrieb besser in den Griff bekommen, finden Sie hier wertvolle Informationen zur digitalen Unterstützung im Malerhandwerk.
Die Löhne und Entgeltgruppen für 2026: So zahlen Sie fair und rechtssicher
Die richtige Eingruppierung Ihrer Mitarbeiter ist mehr als nur eine administrative Pflicht – sie ist das Fundament für eine faire Bezahlung und schützt Sie vor teuren Nachforderungen. Man kann sich die Entgeltgruppen im Tarifvertrag wie verschiedene Qualifikationsstufen im Betrieb vorstellen. Jede Stufe spiegelt wider, was ein Mitarbeiter kann, welche Verantwortung er trägt und welche Aufgaben er tatsächlich ausführt.
Als Chef müssen Sie jeden Mitarbeiter der richtigen Stufe zuordnen. Das ist keine Bauchentscheidung, sondern basiert auf handfesten Kriterien: Ausbildung, Berufserfahrung und die wirklich geleistete Arbeit auf der Baustelle.
Von der Hilfskraft bis zum Vorarbeiter: Die Lohngruppen im Klartext
Die Entgeltgruppen (kurz E) bringen eine klare Struktur in die Gehälter im Malerhandwerk. Sie reichen von einfachen Zuarbeiten bis hin zu anspruchsvollen Führungsaufgaben.
Hier ist ein praxisnaher Überblick über die gängigsten Gruppen:
- E1 (Helfer): Das sind Ihre anpackenden Hände im Team. Mitarbeiter ohne abgeschlossene Ausbildung, die beim Abdecken, Material schleppen oder Aufräumen helfen. Sie erledigen wichtige Zuarbeiten nach klarer Anweisung.
- E3 (Geselle): Hier sprechen wir vom klassischen Gesellen mit Prüfungszeugnis. Er führt alle typischen Maler- und Lackiererarbeiten selbstständig aus, orientiert sich aber an den Vorgaben.
- E4 (Ecklohn-Gruppe): Das ist die Gruppe für Ihre erfahrenen Stützen im Betrieb. Gesellen, die schon einige Jahre dabei sind und ihre Baustellen eigenverantwortlich rocken, ohne dass man ihnen ständig über die Schulter schauen muss.
- E5 (Vorarbeiter): Diese Mitarbeiter übernehmen mehr als nur den Pinsel. Sie führen kleine Teams, sind der erste Ansprechpartner für den Kunden vor Ort und sorgen dafür, dass auf der Baustelle alles rundläuft.
Genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Betriebe, die sich an den Tarifvertrag halten, haben eine klare, verbindliche Lohnstruktur. Andere bewegen sich in einem unregulierten Raum, was oft zu Unsicherheit auf beiden Seiten führt.
Die folgende Grafik zeigt das ganz deutlich:

Man sieht sofort: Der Tarifvertrag schafft einen verlässlichen Rahmen, der für alle gilt und für Fairness sorgt.
Beispielhafte Entgeltgruppen für Maler und Lackierer 2026 (Bundesweit)
Um die Lohnstruktur greifbarer zu machen, zeigt die folgende Tabelle beispielhaft, wie sich die Gehälter nach den verschiedenen Lohngruppen staffeln können.
| Lohngruppe | Beschreibung der Tätigkeit | Beispielhaftes Bruttogehalt pro Monat |
|---|---|---|
| E1 | Hilfstätigkeiten ohne Fachkenntnisse | ca. 2.500 € |
| E3 | Geselle nach bestandener Abschlussprüfung | ca. 3.000 € |
| E4 | Selbstständig arbeitender Geselle (Ecklohn) | ca. 3.300 € |
| E5 | Vorarbeiter mit Führungsverantwortung | ca. 3.600 € |
Diese Zahlen dienen als Orientierung und verdeutlichen, wie Qualifikation und Verantwortung direkt das Gehalt beeinflussen.
Tariflohn vs. Realität: Was wird wirklich gezahlt?
Aber was bedeuten die Tarifvorgaben im echten Leben? Eine Analyse von über 20.000 echten Gehaltsdaten für Deutschland zeichnet ein klares Bild: Das Durchschnittsgehalt für Maler und Lackierer liegt bei 35.921 € im Jahr. Das entspricht einem monatlichen Bruttogehalt von rund 2.993 €. Diese Zahlen zeigen, dass das Handwerk eine absolut solide Lebensgrundlage bietet. Mehr Einblicke in die detaillierten Gehaltsdaten für Maler und Lackierer finden Sie bei jooble.org.
Aus der Praxis geplaudert: Eine falsche Eingruppierung ist eine tickende Zeitbombe. Stufen Sie einen erfahrenen Gesellen, der längst selbstständig Baustellen schmeißt, als einfachen Helfer ein, kann das richtig teuer werden. Bei einer Prüfung durch den Zoll oder die Sozialversicherung drohen saftige Nachzahlungen – rückwirkend! Dokumentieren Sie also immer sauber, wer was kann und welche Aufgaben Sie ihm übertragen.
Denken Sie daran: Die Lohnkosten sind der größte Hebel für Ihre Profitabilität. Eine genaue Kalkulation ist daher das A und O. Wie das geht, zeigen wir Ihnen in unserem Ratgeber zur Vor- und Nachkalkulation im Handwerk für stabile Gewinne.
Ihre Checkliste für die rechtssichere Eingruppierung
Damit Sie bei der Zuordnung Ihrer Mitarbeiter nichts übersehen und alles sauber dokumentiert haben, haben wir eine einfache Checkliste für Sie erstellt. Damit erfassen Sie alle wichtigen Qualifikationen und Tätigkeiten systematisch und haben im Fall der Fälle alles griffbereit.
➡️ Hier Checkliste zur Dokumentation der Mitarbeiterqualifikationen herunterladen (PDF)
Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge: So navigieren Sie den tariflichen Alltag
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Wenn die Lohn- und Gehaltsfragen geklärt sind, beginnt die eigentliche Arbeit im Betriebsalltag. Genau hier, bei Themen wie Arbeitszeit, Urlaub und Zuschlägen, entscheidet sich, wie reibungslos Ihr Betrieb läuft. Jeder Malermeister kennt das: Ein Großauftrag kommt rein, das Wetter spielt verrückt oder ein Mitarbeiter fällt kurzfristig aus. Flexibilität ist da Gold wert – aber sie braucht ein stabiles tarifliches Gerüst.
Die tarifliche Regelarbeitszeit ist Ihr Ausgangspunkt. Alles, was darüber hinausgeht, muss sauber erfasst und verwaltet werden. Genau dafür wurden Arbeitszeitkonten geschaffen. Sie sind der Puffer, der es Ihnen erlaubt, auf Auftragsspitzen zu reagieren, ohne sofort in teure Überstundenzahlungen zu rutschen.
Das Arbeitszeitkonto als Flexibilitäts-Joker
Stellen Sie sich das Arbeitszeitkonto einfach wie ein Stunden-Sparbuch für Ihre Mitarbeiter vor. In auftragsstarken Wochen zahlen sie Stunden ein, in ruhigeren Phasen können sie diese wieder als Freizeit „abheben“. Der Rahmentarifvertrag für das Maler- und Lackiererhandwerk steckt hierfür klare Grenzen ab, damit das System fair bleibt.
Worauf Sie achten müssen:
- Maximale Plusstunden: Das Guthaben ist gedeckelt. Im Malerhandwerk dürfen in der Regel nicht mehr als 170 Plusstunden angesammelt werden.
- Maximale Minusstunden: Auch ins Minus darf das Konto nur begrenzt rutschen, meist bis zu 30 Minusstunden.
- Ausgleichszeitraum: Die angesparten Stunden verfallen nicht einfach. Sie müssen innerhalb eines festgelegten Zeitraums – oft sind es 12 Monate – durch Freizeit oder Auszahlung wieder auf null gebracht werden.
Ein sauber geführtes Arbeitszeitkonto ist für beide Seiten ein Gewinn. Ihr Betrieb bleibt bei schwankender Auftragslage handlungsfähig, und Ihre Mitarbeiter haben eine höhere Jobsicherheit, weil saisonale Dellen nicht gleich zu Kündigungen führen müssen.
Überstunden und Zuschläge – hier wird es oft knifflig
Überstunden sind kein Freibrief für Dauerarbeit, sondern müssen immer die Ausnahme bleiben und betrieblich wirklich notwendig sein. Das Wichtigste ist aber die korrekte Abrechnung. Der Tarifvertrag schreibt genau vor, wann welche Zuschläge fällig werden – und das ist kein Verhandlungsspielraum, sondern ein fester Anspruch Ihrer Leute.
Gerade bei den Zuschlägen für besondere Arbeitszeiten sollten Sie sattelfest sein:
- Überstundenzuschlag: Fällt für jede Stunde an, die über die vertraglich vereinbarte tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht.
- Nachtarbeit: Wer in den späten Abend- oder Nachtstunden ranmuss, erhält dafür einen prozentualen Aufschlag.
- Sonn- und Feiertagsarbeit: Hier sind die höchsten Zuschläge fällig. Rechnen Sie mit bis zu 100 % Aufschlag auf den normalen Stundenlohn.
Urlaub und das Extra-Bonbon: das zusätzliche Urlaubsgeld
Ihre Mitarbeiter haben nicht nur den gesetzlichen Mindesturlaub, sondern dank Tarifvertrag in der Regel einen deutlich höheren Anspruch. Im Malerhandwerk sind 30 Arbeitstage pro Jahr die Norm. Das sorgt nicht nur für erholte und motivierte Mitarbeiter, sondern ist auch ein starkes Argument, wenn Sie gute Fachkräfte suchen.
Als besonderes Extra kommt oft noch das tarifliche zusätzliche Urlaubsgeld obendrauf. Diese Sonderzahlung, die Sie zusätzlich zum normalen Urlaubsentgelt auszahlen, macht Sie als Arbeitgeber nochmal ein ganzes Stück attraktiver.
All diese Zeiten, Konten und Ansprüche fehlerfrei zu verwalten, kann schnell zur Zettelwirtschaft ausarten. Digitale Helfer sind hier eine enorme Erleichterung. Wie Sie die Zeiterfassung im Handwerk meistern ohne den Papierkram, zeigt, wie einfach es geht, wenn Mitarbeiter ihre Stunden direkt auf der Baustelle per App erfassen. Das spart Ihnen im Büro wertvolle Zeit und Nerven.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber – so setzen Sie Tarifverträge rechtssicher um

Die Tarifverträge für Maler und Lackierer einzuhalten, ist für Sie als Arbeitgeber keine nette Geste, sondern eine klare unternehmerische Pflicht. Es geht hier nicht nur um Fairness gegenüber Ihren Mitarbeitern, sondern auch knallhart um Ihren wirtschaftlichen Erfolg und Ihren guten Ruf. Wer an dieser Stelle schludert, riskiert empfindliche Strafen und rechtliche Auseinandersetzungen.
Stellen Sie sich nur eine Routinekontrolle durch den Zoll im Rahmen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vor. Wenn ein Prüfer feststellt, dass Löhne nicht korrekt gezahlt oder Arbeitszeiten unsauber erfasst wurden, drohen sofort hohe Bußgelder und massive Nachzahlungen an die Sozialkassen. Das kann für einen Betrieb schnell existenzbedrohend werden.
Die Kernpflichten auf den Punkt gebracht
Als Chef stehen Sie in der Verantwortung, eine Handvoll zentraler tariflicher Vorgaben penibel umzusetzen. Bei Prüfungen fallen Verstöße sofort auf und werden konsequent geahndet.
Darauf müssen Sie unbedingt achten:
- Korrekte Lohnzahlung: Es reicht nicht, einfach nur den Mindestlohn zu zahlen. Jeder Mitarbeiter muss exakt nach seiner Qualifikation und Tätigkeit in die richtige Entgeltgruppe eingestuft und alle fälligen Zuschläge – etwa für Überstunden, Nacht- oder Feiertagsarbeit – lückenlos abgerechnet werden.
- Lückenlose Zeiterfassung: Spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist eine objektive und verlässliche Erfassung der kompletten Arbeitszeit unumgänglich. Denken Sie daran: Auch Rüst- und Fahrzeiten zählen zur Arbeitszeit!
- Sorgfältige Dokumentation: Sie müssen jederzeit belegen können, dass Sie Ihre Pflichten erfüllen. Das betrifft Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Stundenzettel und auch die Nachweise über die Qualifikationen Ihrer Leute.
Gerade bei der Bezahlung gibt es je nach Bundesland große Unterschiede. So liegt die tarifliche Vergütung für Maler und Lackierer in Baden-Württemberg ab 2026 beispielsweise zwischen 2.835 € und 3.780 € brutto im Monat. Die zuständigen Handwerkskammern, wie die HWK Stuttgart, Freiburg und Karlsruhe für ihre rund 135.000 Betriebe, achten genau auf die Einhaltung dieser Standards. Werfen Sie am besten einen Blick auf die regionalen Tarifdetails für Maler in Baden-Württemberg, um sicher zu kalkulieren.
Praktische Tipps für eine revisionssichere Dokumentation
Eine saubere Dokumentation ist Ihre beste Versicherung gegen Ärger bei einer Prüfung. Das Ziel sollte sein, Ihre Abläufe so zu gestalten, dass alle wichtigen Nachweise fast automatisch und ohne zusätzlichen Aufwand entstehen. Eine lückenlose Projektdokumentation ist hierbei Gold wert.
Versetzen Sie sich in die Lage eines Prüfers: Könnten Sie einem Fremden auf der Stelle beweisen, wann welcher Mitarbeiter welche Arbeit auf welcher Baustelle erledigt hat? Wenn Sie bei dieser Frage auch nur kurz zögern, haben Sie eine potenzielle Schwachstelle.
Moderne Tools, die Sie vielleicht ohnehin schon im Alltag nutzen, können hier wahre Wunder wirken. Anstatt sich mit Zettelchaos und unübersichtlichen Ordnern zu quälen, können Sie Ihre Arbeitsabläufe clever digitalisieren.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ihr Geselle schickt Ihnen per WhatsApp Fotos vom Baufortschritt. Anstatt dass diese Bilder im Chat-Verlauf verloren gehen, sorgt eine intelligente Lösung wie Vork dafür, dass sie automatisch dem richtigen Projekt zugeordnet und mit einem Zeitstempel versehen werden. Zusammen mit einer kurzen Notiz wie „Wohnzimmerdecke fertig gespachtelt“ entsteht so ein perfekter, visueller Tätigkeitsnachweis, der bei späteren Fragen oder Prüfungen sofort zur Hand ist. Auf diese Weise bauen Sie sich mühelos eine Dokumentation auf, die jeder Überprüfung standhält.
Ihr Fahrplan für einen zukunftsfähigen Malerbetrieb
Wer sich mit den Tarifverträgen für Maler und Lackierer beschäftigt, merkt schnell: Das ist weit mehr als nur eine lästige Pflicht. Die Art, wie ein Betrieb mit diesem Thema umgeht, entscheidet maßgeblich über seine Zukunft. Wer die Verträge nur als starres Korsett begreift, verschenkt eine riesige Chance im Wettbewerb um die besten Leute.
Sehen Sie eine faire Bezahlung und klar geregelte Arbeitsbedingungen nicht als Kostenfaktor, sondern als handfeste Investition. Eine Investition, die sich schnell bezahlt macht – in Form von motivierten Mitarbeitern, die mitdenken, Top-Arbeit abliefern und Ihrem Betrieb die Treue halten. Eine saubere und transparente Umsetzung der tariflichen Regeln ist deshalb das Fundament für ein starkes Team und einen erstklassigen Ruf in Ihrer Region.
Digitalisierung als entscheidender Vorteil
Der Punkt, an dem aus reiner Pflichterfüllung ein echter betrieblicher Vorteil wird, ist der clevere Einsatz digitaler Helfer. Mal ehrlich: Der Verwaltungsaufwand rund um Lohnvorgaben, Arbeitszeitkonten und die ganze Dokumentation kann einen schier zur Verzweiflung bringen. Genau hier setzen moderne Werkzeuge an und nehmen Ihnen diese Last von den Schultern.
Beispiel aus der Praxis: Malermeister Schmidt hat früher jeden Freitagabend Stunden damit verbracht, unleserliche Stundenzettel seiner fünf Mitarbeiter zu entziffern und in eine Excel-Tabelle zu übertragen. Seit er eine Zeiterfassungs-App nutzt, stempeln seine Leute direkt auf der Baustelle. Die Daten fließen automatisch in die vorbereitete Lohnabrechnung. Er spart sich pro Woche drei Stunden Verwaltungsarbeit und hat die Sicherheit, dass alles lückenlos und korrekt dokumentiert ist.
Wenn Sie Prozesse wie die Zeiterfassung oder die Baustellendokumentation digitalisieren, sichern Sie sich nicht nur rechtlich ab. Viel wichtiger ist, dass Sie eine ganz neue Effizienz in Ihren Betrieb bringen. So können Sie sich endlich wieder voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und den Laden erfolgreich nach vorne bringen.
Wie sieht das im Arbeitsalltag konkret aus?
Theorie ist das eine, die Praxis auf der Baustelle das andere. Wie kann so ein digitaler Fahrplan also ganz konkret aussehen? Es fängt oft mit kleinen, aber unglaublich wirksamen Schritten an, die Sie sofort umsetzen können. Um den Einstieg zu erleichtern, haben wir eine Checkliste für Sie, mit der Sie einfach prüfen können, wo bei Ihnen die größten Zeitfresser lauern und welche digitalen Werkzeuge wirklich helfen.
➡️ Download: Ihre Vorlage zur Digitalisierungs-Analyse (PDF)
Ein typischer Arbeitsablauf könnte dann so aussehen:
- Zeiterfassung per App: Ihre Mitarbeiter stempeln Arbeitsbeginn, Pausen und Feierabend direkt auf der Baustelle mit dem Smartphone. Die Daten landen automatisch und fehlerfrei in der Lohnabrechnung – ganz ohne Zettelwirtschaft.
- Automatische Baustellendoku: Ein schnelles Foto vom Fortschritt oder eine Notiz per WhatsApp wird automatisch dem richtigen Projekt zugeordnet. So entsteht nebenbei ein lückenloser Nachweis für Sie und den Kunden.
- Digitale Urlaubsplanung: Urlaubsanträge oder Krankmeldungen kommen digital rein und werden direkt von Ihnen verwaltet. Das schafft enorme Planungssicherheit für Sie und Ihr ganzes Team.
Für diese Schritte brauchen Sie keine riesigen, komplizierten Softwaresysteme. Oft sind es die einfachen, speziell fürs Handwerk entwickelten Lösungen, die den größten Unterschied machen.
Die häufigsten Fragen zu den Maler-Tarifverträgen aus der Praxis
Im Betriebsalltag tauchen immer wieder die gleichen Fragen zu den Tarifverträgen auf. Oft sind es genau diese Punkte, an denen sich entscheidet, ob am Ende alles korrekt abgerechnet ist oder teure Nachzahlungen drohen.
Wir haben die wichtigsten Stolpersteine aus der Praxis für Sie gesammelt und geben Ihnen klare, verständliche Antworten, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Muss ich den Tarifvertrag auch anwenden, wenn ich gar nicht im Arbeitgeberverband bin?
Ja, das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Die Tarifverträge im Maler- und Lackiererhandwerk werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelmäßig für allgemeinverbindlich erklärt. Das müssen Sie sich wie ein Gesetz für die gesamte Branche vorstellen.
Ganz gleich, ob Sie Mitglied in einer Innung sind oder nicht – sobald Ihr Betrieb Maler- oder Lackiererarbeiten ausführt, sind Sie an die tariflichen Regelungen gebunden. Damit will der Gesetzgeber unfairen Wettbewerb durch Lohndumping verhindern und für alle die gleichen Spielregeln schaffen.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Rahmen- und Entgelttarifvertrag?
Man kann es sich ganz gut so vorstellen: Der Rahmentarifvertrag (MTV) ist das Fundament. Er regelt die großen, langfristigen Spielregeln der Zusammenarbeit – also Dinge wie die wöchentliche Arbeitszeit, den Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen oder den Umgang mit Überstunden. Er ist auf eine lange Laufzeit ausgelegt.
Der Entgelttarifvertrag (ETV) ist dagegen die aktuelle Preisliste. Hier stehen die konkreten Stundenlöhne und Gehälter für jede Lohngruppe schwarz auf weiß. Weil sich Löhne und Gehälter an die wirtschaftliche Lage anpassen, wird dieser Vertrag viel häufiger neu verhandelt, oft im Ein- oder Zweijahresrhythmus.
Wichtig zu wissen: Beide Verträge funktionieren nur im Doppelpack. Eine korrekte Lohnabrechnung ist erst dann möglich, wenn Sie die Vorgaben aus dem MTV (z. B. Überstundenzuschläge) mit den Zahlen aus dem ETV (dem Grundlohn) kombinieren.
Wie weise ich die Arbeitszeiten auf der Baustelle am besten nach?
Der sicherste und mit Abstand einfachste Weg ist eine digitale Zeiterfassung per App. Wenn Ihre Mitarbeiter ihre Arbeits- und Pausenzeiten direkt auf der Baustelle mit dem Smartphone buchen, haben Sie einen lückenlosen und vor allem manipulationssicheren Nachweis. Bei einer Prüfung durch den Zoll oder die Sozialkassen ist das Gold wert.
Natürlich funktionieren auch die klassischen Stundenzettel aus Papier, solange sie sauber geführt und wöchentlich vom Mitarbeiter unterschrieben werden. Wichtig ist nur, dass die Dokumentation wirklich lückenlos ist und nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, sondern auch alle tariflichen Besonderheiten abbildet.
Ein Beispiel aus der Praxis macht den Unterschied deutlich:
- So lieber nicht: Ein Zettel, auf dem nur steht „8 Stunden, Baustelle Müller“. Das reicht bei einer Prüfung nicht aus.
- So ist es perfekt: Ein digitaler Zeitstempel aus einer App, der automatisch erfasst:
07:30–12:00 Uhr Baustelle Müller, Fassadenanstrichund12:30–16:00 Uhr Baustelle Müller, Fenster lackiert. Hier ist die Tätigkeit klar zugeordnet und die Pausenzeit eindeutig nachgewiesen.
Welchen Stundenlohn bekommt ein Geselle direkt nach der Lehre?
Ein frischgebackener Geselle, der seine Prüfung bestanden hat, wird in die Lohngruppe E3 eingestuft. Welcher Stundenlohn damit genau verbunden ist, hängt vom jeweils gültigen Tarifabschluss und dem Tarifgebiet ab (die Unterscheidung Ost/West wird ja schrittweise angeglichen).
Hier ist absolute Sorgfalt gefragt: Verlassen Sie sich niemals auf veraltete Tabellen oder Schätzungen aus dem Kopf. Prüfen Sie immer in der aktuell gültigen Entgelttabelle, welcher Lohn für Ihre Region verbindlich ist, um empfindliche Nachzahlungen zu vermeiden.
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